Frau Akgül ist tot.
Nicht „eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ sondern 5 Krähen tun das!
Sie war ca. 48 Jahre alt und litt seit Jahren an chronischer Schizophrenie. Daher bezog sie bereits 3 Jahre eine volle Erwerbsminderungsrente. Da sich ihre Krankheit verschlimmert hatte und sie auf Hilfe angewiesen war, haben wir für sie einen Antrag auf Pflegegeld gestellt. Die erste Gutachterin, Frau Irina Hegmann, hat ihre Hilfebedürftigkeit mit „0“ Punkte bewertet. Die zweite Gutachterin, Frau Vanessa Fuchs, hat ebenfalls „0“ vergeben.
Wir haben an den medizinischen Dienst der Krankenversicherung und Westfalen-Lippe in Hagen und der Techniker Krankenkasse in Hamburg folgendes geschrieben:
„In dieser Angelegenheit geht es für uns nicht darum, dass beide Gutachterinnen keinen einzigen Einzelpunkt vergeben haben. Dies widerspricht der Natur des Krankheitsbildes. Insbesondere dass eine schizoaffektive Psychose und eine schwere depressive Episode keinerlei Einfluss auf Module 3 und 6 haben sollen, ist nicht nachvollziehbar. Für uns steht fest, dass beide Gutachterinnen tendenziöse Gutachten erstellt haben und weiterhin erstellen.
Wir bitten uns um Ihre Stellungnahme“
Es wurde nichts unternommen!
Daher wurde Klage beim Sozialgericht Gelsenkirchen für die Feststellung der Pflegestufe eingereicht.
Schildbürger Geschichte!
Die vom Gericht beauftragte Gutachterin, Frau Andrea Wilhelm, aus Herne hat trotz ausführlicher und sachlicher Darstellungsschriftsätze des Anwalts von Frau Akgül ebenfalls „0“ Punkte vergeben. Sie hat dem Gericht geschrieben
„Zur Ermittlung der Einzelpunkte der gewichteten Punkte und des Pflegegrades wurde der Pflegerechner auf https://nullbarrier.de genutzt.“
Wenn in jedem Modul für jede Aktivität „0“ Punkte vergeben wurden, stellt sich hier die Frage, warum Frau Wilhelm für die Bewertung des Gesamtergebnisses auf die Hilfe eine Pflegerechners angewiesen war und dort alle Nullen eingeben musste, um festzustellen, dass die Addition von mehreren Nullen immer die Summe „0“ ergibt.
Da Frau Wilhelm am letzten Schriftsatz des Rechtsanwalts von Frau Akgül keine Stellung genommen und sie erklärt hat, dass der Rechtsanwalt respektlos sei und ihre Arbeit nicht zu würdigen wisse, wurde sie auf Antrag des Rechtsanwalts vom Gericht befangen erklärt.
Daher hat der Rechtsanwalt mit dem Einvernehmen des Sozialgerichts Gelsenkirchen ein Gutachten nach §109 SGB für die Pflegebedürftigkeit von Akgül in Auftrag gegeben.
Dieses hat die Pflegebedürftigkeit von Frau Akgül bestätigt und ihr wurde vom Sozialgericht die Pflegstufe II für drei Jahre rückwirkend anerkannt.
TRAGISCH
Zwei Wochen nach Anerkennung der Pflegestufe ist Frau Akgül gestorben. Hätte Frau Akgül rechtzeitig Hilfe bekommen und sie nicht so viel Stress zusätzlich zur ihrer Krankheit gehabt, wäre sie vielleicht noch am Leben.
Ergebnis: Für Pflegegutachten sollten nur Ärzte beauftragt werden. Metzger werden auch nicht als Chirurgen eingesetzt.