Vorsicht mit dem Rechtsanwalt Kay Hübner aus Gladbeck
Rechtsanwalt Hübner hat mit einem jungen Rechtsanwaltskollegen zusammen gearbeitet. Mündlich wurde Gebührenteilung vereinbart, da dem Kollegen eine schriftliche Vereinbarung peinlich war. Rechtsanwalt Hübner hat die Zahlungen mit verschiedenen Ausreden hinausgeschoben. Nachdem alle Fälle bearbeitet und abgeschlossen waren, hat Herr Rechtsanwalt Hübner die Zahlung verweigert. Daraufhin ist der Kollege vor Gericht gezogen.
Ergebnis: Rechtsanwalt Hübner musste den Anteil des Kollegen auszahlen. Sie können sich sicherlich vorstellen, warum er seine Kanzlei in der Rechtsform mbH führt. Die Kanzlei ist mit dieser Rechtsform haftungsbeschränkt.
Die Heuschrecke macht einen Sprung, zweiten Sprung und wird beim dritten gefangen.
(Türkisches Sprichwort)