Deutsche Rentenversicherung: Hunde haben mehr Rechte als Anwälte
Hunde haben mehr Rechte als Anwälte! Der Hund darf, der Anwalt nicht…
Es ist uns aufgefallen, dass türkische Bürger, vielleicht deutsche auch, die einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, zu den nachfolgend genannten Gutachtern geschickt werden:
- Dr. med. Robert Karwasz, 44575 Castrop-Rauxel, Im Ort 4
- Dr. med. Andreas Rother, 44139 Dortmund, Wittekindstraße 30
Nach unserer eigenen Statistik haben wir in den letzten vier Jahren keinen Fall erlebt, in welchem die genannten Ärzte eine Rente zuerkannt haben.
Aufgrund dieser Merkwürdigkeit haben wir die Deutsche Rentenversicherung Westfalen aufgefordert, Statistiken darüber offenzulegen, wie Gutachteraufträge unter den Ärzten verteilt werden.
Ein Anwalt von einem unserer Mitglieder wollte bei der Begutachtung von Dr. med. Karwasz anwesend sein. Dies wurde dem Anwalt von Dr. med. Karwasz verboten. Der Hund von Dr. med. Karwasz darf aber bei jeder Begutachtung anwesend sein und laut bellen.

von Dr. Karwasz und ich kann fest
beißen, wenn einer bei meinem
Herrn nicht artig ist.
Die Deutsche Rentenversicherung Westfalen war angeblich aus Datenschutzgründen nicht bereit, die Statistiken offenzulegen.
Die Statistiken dienen dazu, Mängel und Defizite zu erkennen und diese im Sinne der Bürger zu verbessern. Das Verhalten der Deutschen Rentenversicherung Westfalen erinnert an das Verhalten nicht demokratischer Staaten. In diesen werden Statistiken unter Verschluss gehalten oder im Sinne der Regierenden manipuliert. Anstatt für Transparenz zu sorgen, drohte uns die Deutsche Rentenversicherung Westfalen wie folgt:
„Wir teilen Ihnen mit, dass wir Dr. Rother und Dr. Karwasz darüber informiert haben, dass Sie sie beschuldigen, im Sinne der DRV Westfalen Gefälligkeitsgutachten zu erstellen.
Aufgrund Ihrer wiederholten Äußerungen gegenüber der DRV Westfalen prüfen wir den Vorwurf der Verleumdung und behalten uns vor, entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten.“
Angriff ist die beste Verteidigung!
Wir erwarten von der Deutschen Rentenversicherung die Auskunft, in wie viel Prozent der Fälle die beiden genannten Ärzte ein positives bzw. negatives Gutachten erstellt haben.
Wir fordern Unterstützung von den entsprechenden Bundesbehörden und Parteien, damit die Statistiken offengelegt werden.
Wir bitten die Betroffenen sich bei uns melden, damit wir unsere Statistik erweitern können.
Weiterhin weisen wir Sie daraufhin, dass Sie die Möglichkeit haben, gegen diese Ärzte Strafanzeige zu erstatten, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie von diesen nicht objektiv bewertet wurden. Die Anzeige kann bei der Polizei auch mündlich gestellt werden. In diesem Fall bitten wir Sie uns als Sammelstelle eine Fotokopie zur Verfügung zu stellen. Wenn viele Anzeigen vorliegen, muss die Staatsanwaltschaft tätig werden.
(Demokratie lebt von Transparenz)